Häufige Fragen zum Umkehrdarlehen ImmoRentenPlus
1. Wie viel Geld kann ich mit der Umkehrhypothek ImmoRentenPlus bekommen - und in welcher Form?
Grundsätzlich ist die Darlehenshöhe abhängig von Ihrem Alter und dem Immobilienwert. In welcher Höhe Sie Ihre Immobilie beleihen können und möchten, klärt sich am besten in einem persönlichen Beratungsgespräch. Sie erhalten die Immobilienrente aus ImmoRentenPlus in Form einer Einmalzahlung.
2. Ist die Auszahlung der Umkehrhypothek zweckgebunden?
Nein, Sie können frei über den Betrag verfügen. Wir raten allerdings davon ab, das Geld in Geldanlagen (besonders in spekulative Formen) zu investieren.
3. Wie wird der Immobilienwert festgestellt?
Die finanzierende Bank stellt Ihnen einen vereidigten Gutachter, der Ihr Immobilieneigentum bewertet. Hierfür wird ein zertifiziertes Unternehmen beauftragt, das über entsprechendes Fachwissen verfügt.
4. Welche Kosten entstehen für mich bei der Umkehrhypothek ImmoRentenPlus?
Bei Vertragsabschluss fällt eine Bearbeitungsgebühr an und es entstehen einmalige Kosten für den Gutachter, den Notar und den Grundbucheintrag. Die Höhe dieser Kosten ist abhängig vom Immobilienwert bzw. von der Grundschuldhöhe. In einem individuellen Beratungsgespräch erfahren Sie, wie hoch diese Kosten in Ihrem Fall sein werden.
5. Wie hoch sind die Zinsen und wann werden sie fällig?
Der Zinssatz der Immobilienrente wird als Festzins für die komplette Laufzeit vereinbart. Die Zinsen selbst werden jährlich zum Darlehen hinzugerechnet. Während der Laufzeit müssen Sie keine Zinsen abbezahlen.
6. Kann ich bei ImmoRentenPlus in Rückstand oder Verzug geraten?
Da im Gegensatz zu einem herkömmlichen Immobiliendarlehen während der Laufzeit keine regelmäßigen Zahlungen anfallen, kann kein Verzug entstehen. Die Umkehrhypothek muss erst bei Fälligkeit samt Zinsen und Kosten zurückgezahlt werden.
7. Wann ist die Umkehrhypothek ImmoRentenPlus fällig?
Das Umkehrdarlehen muss erst zurückgezahlt werden, wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen, verschenken, vererben oder zum Zeitpunkt Ihres Auszuges oder Ihres Ablebens. So lange Sie in Ihrer Immobilie wohnen, müssen Sie Ihre Immobilienrente nicht zurückzahlen.
8. Kann ich mein Immobilieneigentum trotz Nutzung von ImmoRentenPlus verkaufen oder verschenken?
Da Sie weiterhin Eigentümer der Immobilie sind, können Sie diese verkaufen oder verschenken. In einem solchen Fall endet die Umkehrhypothek und der aktuelle Darlehensstand ist zurückzuzahlen.
9. Was ist bei Ehepaaren oder Lebenspartnern zu beachten?
Die Umkehrhypothek ImmoRentenPlus wird von beiden Partnern genutzt, auch wenn sie nicht verheiratet sind. Es endet erst mit dem Ableben des länger lebenden Partners. So bleibt Ihnen die Immobilie dauerhaft erhalten.
10. Welche Pflichten entstehen durch die Umkehrhypothek ImmoRentenPlus?
Sie sind verpflichtet, sich weiterhin um Ihr Immobilieneigentum zu kümmern. Die Gebäudeversicherung für Schäden durch Feuer, Sturm und Leitungswasser muss aufrechterhalten werden. Zudem sind alle öffentlichen Abgaben weiterhin zu tragen und eventuell notwendige Instandhaltungsarbeiten durchzuführen.
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Stand: Dezember 2011










